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Wie sich Vermögen aussertestamentarisch Vererben lässt

Aktualisiert: 10. Feb. 2022

Mit dem ProtectInvest Erben & Schenken



Werden für den Todesfall keine speziellen Vorkehrungen getroffen, wird das Erbe nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt. Nur selten entspricht diese Aufteilung jedoch den Wünschen Ihres/r Kunden.


Eine professionelle Nachlassplanung berücksichtigt den letzten Willen Ihres/r Kunden, vermeidet Konflikte zwischen den Erben und regelt die Begünstigung von (Ehe-)Partnern/Kindern und weiteren Personen. Und nicht zu vergessen: Sie unterstützt steuergünstige Lösungen.


Mit dem ProtectInvest sind etliche Kombinationen des Vererbens oder des Schenkens, je nach Wunsch des/der Kunden wie und wann das Vermögen übertragen werden soll, möglich.


Das Vererben mittels ProtectInvest geht ohne hierfür komplexe und kostspielige juristische Verträge gestalten zu müssen. In der Regel erfolgt dieses durch die Benennung von Bezugsberechtigen Personen, auf die das Vermögen im Todesfall der Versicherten Person, einkommenssteuerfrei übergeht. Es fällt dann zwar Erbschaftssteuer an, doch gibt es hier hohe Freibeträge (z. B. 400Tsd. EUR für Kinder) welche alle 10 Jahre von allen z. B. gegenüber beiden Elternteilen genutzt werden können. Ehemann und Ehefrau können so z. B. je 400Tsd. EUR (also beide zusammen 800Tsd. EUR) alle 10 Jahre an jedes Kind erbschafts- und schenkungssteuerfrei weitergeben. Bei 2 Kindern sind das alle 10 Jahre 1,6 Mio. EUR.


Durch die Möglichkeit dass Versicherungsnehmer (VN) unterschiedliche Eigentumsverhältnisse an der Police besitzen können, kann auch frühzeitig bei Antragstellung eine Schenkung, z. B. unter Berücksichtigung der Freibeträge, vorgenommen werden ohne die Kontrolle über das Geld zu verlieren (z.B. VN 1% (Vater), schenkt dem Sohn, VN 2 99% des Einmalbeitrages indem er die Prämie in die Police einbezahlt und den Sohn zum VN 2 macht). Da beide Personen für Änderungen wie z. B. Entnahmen etc. unterschreiben müssen kann der Sohn nicht ohne das Einverständnis des Vaters über das Geld im ProtectInvest verfügen.


Durch die Benennung von Versicherten und Bezugsberechtigen Personen (können im ProtectInvest in unbegrenzter Zahl eingesetzt werden), sind etliche Kombinationen des Vererbens oder des Schenkens, je nach Wunsch des/der Kunden wie und wann das Vermögen übertragen werden soll, möglich. Auch „über Kreuz“ Varianten bei denen die Beträge einkommenssteuerfrei an die Bezugsberechtigte Person übertragen werden, bieten sich an.


Durch die Einrichtung einer „unwiderruflichen Bezugsberechtigung“ für die Ehefrau und/oder den Kindern wird diesen zudem ein bindender Anspruch auf das eingebrachte Vermögen gegen die Versicherung eingeräumt. Im Insolvenzfall haben Dritte (z. B. Gläubiger des Ehemannes) keinen Zugriff auf das Kapital, denn es ist dem Vermögen des/der Begünstigten zuzurechnen.


Durch die Benennung einer Bezugsberechtigen Person kann man Vermögen ausserhalb des Testaments weiter geben, es ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Lange Erbstreitigkeiten um das Vermögen des Verstorbenen können dadurch vermieden werden und die Einräumung des Bezugsrechts ändert nichts an der Verwaltung des Vermögens, der Inhaber der Police bestimmt weiterhin die Strategie.


Mit dem ProtectInvest

  • können Sie heute schon den finanziellen Nachlass Ihrer Kunden, wie mit einem Testament, flexibel planen.

  • gehen Todesfallleistungen einkommenssteuerfrei an die Bezugsberechtigten.

  • können Sie bei frühzeitiger Nachlass­planung Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer mindern oder vermeiden.

  • nutzen Sie die Vorteile des Gestaltungsprivilegs Liechtensteiner Lebensversicherungen und optimieren den Nachlass Ihrer Kunden.

Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten kann man vorgenannte Beispiele mit dem ProtectInvest sehr kostengünstig regeln. Mit dem ProtectInvest sind Ihre Kunden sehr flexibel aufgestellt, da Bezugsberechtigte Personen (Begünstigte), sofern im Antrag widerruflich benannt, jederzeit ausgewechselt werden können.


Im Gegensatz zu „klassischen Fondspolicen“, funktioniert ProtectInvest wie ein Depot ohne Abgeltungssteuer bei einer Bank oder einem Vermögensverwalter. Ihre Kunden können im ProtectInvest auf alle Fonds, ETFs und/oder Gemanagten-Portfolios bei der jeweiligen Depotbank zugreifen und z. B. jederzeit, ohne Stornogebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen etc. Geld aus dem „Versicherungsdepot“ entnehmen.


Regeln Sie heute schon die Vermögensnachfolge Ihrer Kunden mit dem ProtectInvest. Mit dem ProtectInvest können Sie den Nachlass Ihrer Kunden gezielt steuern und steueroptimiert gestalten!


Unser Expertenteam begleitet Sie gerne bei der Strukturierung zu den Themen Erben & Schenken, Nießbrauch und/oder illiquide Assets im ProtectInvest.


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Ihren zuständigen Ansprechpartner für Deutschland finden Sie hier, für Österreich hier.


Wir freuen uns Sie kennen zu lernen.


Ihr

Markus Graf


VR Nucleus Life AG | Geschäftsführer nl360 vertriebs gmbh


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