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Vermögensverwaltung im LV-Mantel! Sinn oder Unsinn?

Aktualisiert: 10. Feb. 2022



Die Regulierung zwingt viele kleine Vermögensverwalter (VV) zu Zusammenschlüssen, Kooperationen mit Haftungsdächern und ähnlichem. Die geplante BaFin Unterstellung für Finanzdienstleister (FDL) nach § 34f wird viele kleine und mittlere Akteure zur Geschäftsaufgabe zwingen da die Kosten die Erträge übersteigen werden. Die MiFID und Co. sorgen dafür, dass sich der Markt immer stärker auf einige wenige unabhängige Marktteilnehmer konzentriert.

Wie kann ich als Finanzdienstleister/VV diesem Dilemma entgehen?

Wenn Sie als FDL/VV mit Fonds, ETFs oder Fonds-/ETF-basierten Portfolios/Strategien arbeiten, kann die Nutzung eines LV-Mantels eine Lösung sein. Damit sich das für die Kunden rechnet, muss dieser Zugriff auf eine möglichst große Fond-/ETF-Welt bieten und eine transparente Kostenstruktur mit niedrigen Gebühren aufweisen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die zusätzlichen Steuervorteile des LV-Mantels (keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale, 50 % Steuerbonus bei der Auszahlung, Reduzierung der Erbschaftssteuer, Nutzung von Freibeträgen) nicht durch die zusätzlichen Kosten des LV-Mantels „aufgefressen“ werden. Stimmen Kosten und Erträge in diesem Konzept überein, sind +20% und mehr an Ablaufleistung gegenüber dem klassischen Depot möglich.

Vorteile:

  1. Keine BaFin-Unterstellung/Zulassung erforderlich.

  2. Fonds-/ETF Wechsel zum NIW ohne Agio.

  3. Das verwaltete Vermögen wird nicht durch Steuerabflüsse gemindert.

  4. Kunden profitieren, bei langfristiger Nutzung, von erheblichen Steuervorteilen, die so in klassischen Depots nicht gegeben sind.

  5. und vieles mehr...

Nachteil: Der Einsatz von Einzeltiteln wie Aktien, Anleihen und Co. ist nur für Vermögensverwalter möglich die das "Produkt" regelmäßig einem breiten Publikum anbieten. Ist das nicht der Fall, dann sind diese Produkte nur noch in verpacktem Zustand wie z. B. Fonds, ETFs etc. möglich da diese den LV-Mantel ansonsten steuerschädlich machen würden.

Der LV-Mantel bietet ein weiteres Bonbon. Im Leistungsfall werden die erwirtschafteten Erträge steuerfrei ausbezahlt. Klassische LV-Verträge sind in der Regel sehr starre Produkte. Um diese Option sinnvoll nutzen zu können, sollte der betreffende LV-Mantel z.B. die Wahl verschiedener versicherter Personen ermöglichen. So können z. B. die Eltern als versicherte Personen eingesetzt werden. Das muss, wenn man den richtigen LV-Mantel nutzt, keine unnötig hohen Kosten verursachen und hat den Vorteil, wenn der Vertrag bis zum Tod der Eltern läuft, dass die erwirtschafteten Erträge steuerfrei ausbezahlt werden. Bei € 100.000 Anlage kann die Steuerersparnis, bei 20 Jahren Laufzeit, ca. € 20.000 und mehr betragen.

Über den ProtectInvest können wir Ihnen eine Lösung bieten, mit der Sie mit der Zulassung nach § 34d oder als Vermögensverwalter Ihre bestehenden Fonds oder Fonds-Portfolios/-Strategien ohne BaFin-Zulassung mit vorgenannten Vor-/Nachteilen einsetzen können.


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Wir freuen uns Sie kennen zu lernen.

Ihr Markus Graf

VR Nucleus Life AG | Geschäftsführer nl360 vertriebs gmbh Tel. 0041 61 520 00 70 | Handy 0049 151 533 833 44 | graf@nl360.eu | www.nl360.eu

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