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Steuern sind der grösste Kostenblock bei der Anlage in Fonds/ETF, Quellensteuern die unbekanntesten!

Aktualisiert: 10. Feb. 2022

Quellensteueroptimierte Fondsdomizilwahl

Mit den richtigen Fonds/ETFs US-Quellensteuer sparen


Bei der Kapitalanlage in Fonds/ETFs über ein klassisches Depot sind Abgeltungssteuer und Co. die grössten "Renditekiller". Der "Umweg" über eine FLV erspart dem Anleger diese Kosten, solange er die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen hierzu beachtet (mehr hierzu im Blog Beitrag "Vermögensverwaltung im LV-Mantel? - Sinn oder Unsinn"). Quellensteuern hingegen, treffen den Anleger auch wenn er Fonds/ETFs über eine FLV erwirbt.


Was sind Quellensteuern?

Quellensteuern sind Steuern auf Dividenden und Zinszahlungen, die direkt an der "Quelle", also z. B. bei der Depotstelle des Fonds/ETFs, einbehalten und abgeführt werden. Die Höhe des Quellensteuersatzes hängt unter anderem davon ab, ob der Fonds/ETF als Inhaber der Wertpapiere von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitiert oder nicht. Die Höhe der länderspezifischen (reduzierten) Quellensteuersätze differiert in Irland oder z.B. in Luxemburg. Unterschiedliche Quellensteuersätze wirken sich somit auf die Nettoerträge des Fonds aus.


Auf Dividenden von US-Aktien behält der amerikanische Fiskus z.B. eine Quellensteuer in Höhe von 30% ein.


Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele europäische Staaten mit den USA ein sog. Doppelbesteuerungsankommen abgeschlossen, u.a. Irland oder auch die Republik Österreich. Im Rahmen eines solchen Doppelbesteuerungsabkommens wird, vereinfacht ausgedrückt, geregelt, welchem Staat ein Besteuerungsrecht für gewisse Erträge zusteht und welcher Steuersatz (Quellensteuersatz) zur Anwendung kommt. Zudem soll mit diesen Abkommen eine doppelte Besteuerung von Erträgen vermieden werden. Bei der Auswahl der Fonds/ETFs sollte man das Domizil des Fonds/ETFs beachten, da dieses einen renditemindernden Faktor darstellt.

Auswirkung der Quellensteuer auf die Rendite eines Fonds/ETFs

Angenommen wird eine Dividendenrendite eines US-ETF von 3 % p.a. Die Zahlstelle der ausschüttenden US-Gesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet hiervon 30% Quellensteuer einzubehalten und an die US-Steuerbehörde abzuführen. Beim ETF kommen somit nur 70% der ursprünglichen Dividende an. Das sind in diesem Beispiel ca. 2,10% anstatt der 3,00%.


Sofern der Staat in dem der Fonds/ETF aufgelegt wurde, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA abgeschlossen hat und diese Produkte auch abkommensberechtigt sind, kann die Quellensteuer entsprechend reduziert und zurückgefordert werden. Wenn z. B. physische ETFs in Irland aufgelegt wurden, reduziert sich die Quellensteuer auf Beteiligungserträge/Dividenden, aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA, von 30% auf 15%.


Es überrascht somit nicht, dass in Irland aufgelegte Fonds/ETF, bei gleicher Kostenquote, eine bessere Wertentwicklung aufweisen, als Fonds/ETF die in z.B. Luxemburg aufgelegt wurden.


Bei der Anlage in Aktien kommen wir an den USA nicht vorbei

Bekanntermaßen sind die USA der größte Kapitalmarkt der Welt. In den meisten globalen Aktien-Indizes machen US-Aktien den Löwenanteil aus. Der MSCI-World besteht z. B. aus über 60 % US-Aktien und das obwohl in diesem Index 23 Märkte abgebildet werden. Wenn man in ein weltweit gestreutes Portfolio investieren möchte, kommt man an US-Aktien nicht vorbei. Umso wichtiger ist es, neben der Abgeltungssteuer und Vorabpauschale, auch den Kostenfaktor „Quellensteuern“ zu beachten und diese durch die Wahl des "richtigen" Fonds/ETF-Domizils, zu reduzieren.

Was sollte bei der ETF-Auswahl in Bezug auf die Quellensteuer beachtet werden

Von der Quellensteuerbenachteiligung sind alle Fonds/ETF betroffen, die:

  • vor allem US-Werte im Portfolio halten

  • in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich aufgelegt wurden

  • den Index physisch abbilden

In der just-ETF-Datenbank finden sich derzeit 22 ETFs mit rund 13,7 Mrd. Euro verwaltetem Vermögen in US-Werten, die diesen Kriterien entsprechen (Stand: 31.07.2021).

Viele Anbieter, wie z. B. iShares, aber auch die UBS, haben physische ETFs bereits nach Irland verlagert, obwohl die meisten ETFs von UBS in Luxemburg aufgelegt wurden. Von Beginn an in Irland aufgelegt wurden die ETFs der Anbieter z. B. Vanguard, Invesco oder Franklin Tempelton.


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Boris Reichenauer

Leiter Vertriebsdirektion Österreich der nl360


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