
Dank Nießbrauch Vermögen schenken und Steuern sparen!
Aktualisiert: 10. Feb. 2022

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Nießbrauch mit dem ProtectInvest!
Wer Vermögen möglichst Steuerschonend weitergeben möchte, stößt mit den aktuellen Freibeträgen schnell an Grenzen.
Mit dem Nießbrauch, den viele Anleger aus dem Immobilienbereich kennen, kann die Steuerlast deutlich gesenkt werden. Den wenigsten ist bekannt, dass der Nießbrauch auch für andere Anlagen, wie dem ProtectInvest, genutzt werden kann.
Der Nießbrauch lässt sich über eine Versicherungslösung wie dem ProtectInvest sehr gut realisieren. Verwalter des Vermögens kann ein Versicherungs-/Finanzmakler oder Vermögensverwalter sein.

Durch die Eintragung des Nießbrauchs reduziert sich der steuerliche Wert der Schenkung erheblich, was die Steuerlast senkt. Schenkt ein 50-Jähriger Mann seinem Sohn z.B. einen ProtectInvest im Wert von € 1 Million und der Freibetrag ist schon aufgebraucht, wären € 190.000 Schenkungssteuer fällig (€ 1 Mio. x 19 % Schenkungssteuer = € 190.000). Mit dem Nießbrauch am ProtectInvest kann die Steuer um ca. 86 % auf ca. € 21.000 reduziert werden.
Interessant ist diese Vorgehensweise für Versicherungs- / Finanzmakler oder Vermögensverwalter. Sie bietet Ihnen z.B. folgende Vorteile:
Sie halten das Vermögen langfristig im Bestand
Sie positionieren sich bei der Erbengeneration positiv mit Expertenwissen
Der Nießbrauch wird technisch idealerweise über eine Versicherungskonstruktion mit eingebundenem Fondsdepot gelöst, bei dem der Versicherungs- / Finanzmakler oder Vermögensverwalter die Betreuung übernimmt.
Steuervorteile für Ihre Kunden
Ihre Kunden vermeiden auf diesem Weg Schenkungs- und Abgeltungssteuer. Gleiches gilt für den Erbfall.
Beschenkte profitieren im Erbfall: Kursgewinne und der Großteil der Erträge unterliegen während der Versicherungslaufzeit nicht der Abgeltungssteuer oder Vorabpauschale und bleiben bei einer Auszahlung im Todesfall grundsätzlich steuerfrei.
Der Sohn muss die Erbauseinandersetzung nicht abwarten, ein Erbschein wird nicht benötigt, die Versicherungssumme wird direkt an den Sohn ausbezahlt. Es besteht auch keine allfällige Haftung des Sohns für Nachlassverbindlichkeiten (ggf. nach erforderlicher Erbausschlagung), die Versicherungssumme erhält er trotzdem.
Trotz etwas höheren laufenden Kosten der Versicherungslösung ist die Ersparnis sehr hoch.
Weitere Informationen in unserem Infoflyer, auf unserer Website oder einem unserer Webinare.
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Ihr
Markus Graf
VR Nucleus Life AG | Geschäftsführer nl360 vertriebs gmbh
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